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Wie kommt es zu einem Gutachten
Wie kommt es zu einem Gutachten?
Falls die IV-Stelle oder ein anderer Auftraggeber einen Gesundheitszustand nicht eindeutig beurteilen kann, wird ein polydisziplinäres Gutachten (Gutachten mit mehreren Disziplinen) in Auftrag gegeben. Dank der Plattform SuisseMED@P wird das Gutachten nach dem Zufallsprinzip unter den Gutachterstellen verteilt. Die beteiligten Gutachter verfassen nach der Untersuchung ein Teilgutachten auf ihrem Fachgebiet. Abschliessend fasst der Hauptgutachter alle Teilgutachten zusammen und erstellt im Konsens (Einverständnis) mit allen Gutachtern ein Gesamtgutachten, das von allen Gutachtern unterschrieben wird.
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